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DER RAT FÜR HERKUNFTSBEZEICHNUNGEN UND GÜTESIEGEL ALS GARANTIE

1998 jährt sich zum zehnten Mal die Gründung des die Administration ins Leben gerufenen KONTROLLRATS DER SPEZIFISCHEN PRODUKTBEZEICHNUNG PACHARÁN NAVARRO (Consejo Regulador D. E. Pacharán Navarro) sowie des Inkrafttretens seines Reglements.
Der Consejo Regulador D.E. Pacharán Navarro, ausgerichtet als Zertifizierungsorgan für Produkte in Übereinstimmung mit der europäischen Norm EN 45011, verfügt über ein Qualitätssystem, mit dem überwacht wird, daß der Pacharán der im Herkunftsgebiet eingeschriebenen Firmen den im Reglement festgelegten Anforderungen entspricht. Die vom Consejo Regulador durchgeführten Kontrollen sind sehr ausführlich und umfassen:
- Die Durchführung von Inspektionen in den Einrichtungen.
- Die Kontrolle der Rohstoffe.
- Die Kontrolle des Herstellungsprozesses.
- Die Kontrolle des Endprodukts.
Die Schlehen, ihre Qualität und ihre Menge, stellen das hauptsächliche Unterscheidungsmerkmal des Pacharán Navarro gegenüber anderen Schlehenlikören dar.
Die zum Kontrollrat gehörenden Unternehmen, erarbeiten ihren Pacharán unter ausschließlicher Verwendung reifer Schlehen und einer Menge von 125 bis 250g Schlehen pro Liter Pacharán. Derweil darf der nicht zur Herkunftsbezeichnung gehörende Schlehenlikör außer Schlehen auch andere Früchte verwenden und braucht nur 62g Schlehen pro Liter einzusetzen.
Deshalb kontrolliert der Regulierungsrat beim Pacharán der Herkunftsbezeichnung besonders den Reifegrad und die Menge der verwendeten Schlehen.
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